Liebe Schülerinnen und Schüler,liebe Eltern, hiermit erhalten Sie weitere Informationen zur Testpflicht. Die neue Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) legt Folgendes als Allgemeinverfügung fest: Am Präsenzlernen oder am Betreuungsangebot darf nur teilnehmen, wer sich zweimal wöchentlich in der Schule selber testet oder einen weniger als 48 Stunden alten Bürgertest vorweist; diese müssen natürlich negativ sein. Sobald wieder Präsenzlernen stattfindet, wird sich Ihr Kind 1x unter Anleitung…