Liebe Schülerinnen und Schüler,liebe Eltern, die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 13. August 2021 regelt in § 3 die Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen für schulische Gemeinschaftseinrichtungen. Neben dem Unterricht dürfen bei sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete…