Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind („3G-Regel“). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss
seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests) wird fortgeführt.
Herzliche Grüße
Dr. Tanja Heinemann