Schulseelsorge

Schulseelsorge an der Gesamtschule Verl

Nicolai Domscheit
Evangelischer Schulseelsorger
E-Mail: nicolai.domscheit@gesamtschule-verl.nrw.schule

„Sich etwas von der Seele reden“ und „Jemandem aus der Seele sprechen“ sind bekannte Redensarten, die betonen, wie wichtig die Sorge um die eigene Seele ist!

Brauchst du jemanden zum Reden?

Was machen wir?

  • Probleme in der Familie
  • Mobbing
  • Ängste
  • Suizidgedanken
  • Coming-Out (schwul, lesbisch, transsexuell)
  • persönliche Probleme
  • Tod, Trauer, traurig sein

Was machen wir nicht?

  • Keine Therapie!
  • Keine Streitschlichtung!
  • Keine Berufsberatung!

Alle Gespräche werden vertraulich geführt. Wir haben eine Schweigepflicht. Diese gilt nicht, wenn ihr in Gefahr seid.

Die Arbeit der Schulseelsorge ist immer offen für alle in der Schule tätigen Menschen – unabhängig von der jeweiligen Religiosität oder Nichtreligiösität.

Welche Ziele verfolgt die Schulseelsorge?

  • Lebens- und Wegbegleitung 
  • Begleitung und Unterstützung individueller Probleme
  • Selbstwirksamkeit fördern
  • Lösungsorientierung bieten
  • Hilfs- und Unterstützungsangebote (Probleme, Not, Angst, Trauer, Krise)
  • Verbesserung des Schulklimas
  • Gewaltprävention und Pflege von Erinnerungskultur durch Mitarbeit in schulischen Projekten, z.B. Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, Zweitzeugen

Für was steht die Schulseelsorge?

Schulseelsorge ist Begleitung

  • Ratsuchende werden auf ihrer Suche nach eigenen Lösungen unterstützt.
  • Die Begleitung kann auch über einen längeren Zeitraum gehen.
  • Seelsorger*in und Ratsuchende*r begegnen sich auf Augenhöhe.
  • In Krisen- und Notsituationen kann der Seelsorger*in unterstützend wirken.

Schulseelsorge ist offen

  • Schulseelsorge liefert keine fertigen Lösungen. 
  • Sie ist offen für Schüler*innen/ Eltern/ Erziehungsberechtigte/ Lehrer*innen und alle, die zur Schule gehören. 
  • Sie richtet sich an alle Menschen, unabhängig von jeder Religion oder Konfession. 
  • In der Schulseelsorge geht es nicht nur um schulische Themen, sie ist offen für alle Problembereiche. 
  • Seelsorger*innen unterliegen der Schweigepflicht, der Ratsuchende kann offen reden. 

Schulseelsorge hat einen christlichen Hintergrund

  • Das christliche Menschenbild ist Grundlage einer jeden Beratung, d.h. jede*r Ratsuchende ist mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. 
  • Die Seelsorger*in denkt und handelt aus christlicher Überzeugung und Nächstenliebe heraus. 
  • In der Schulseelsorge können christliche Rituale, Gebete und Lieder ihren Platz finden, falls dieses gewünscht ist.

Wichtige Grundsätze für die Begleitung und Beratung

  • Wahrnehmen
  • Wertschätzen
  • Offen sein
  • Zeit haben
  • Da sein
  • Geschützt sein
  • Zuhören
  • Trösten
  • Stabilisieren
  • Verschwiegen sein
  • Lösungen finden
  • Heilsam wirken

Allgemeine Angebote:

Für Schüler*innen

  • Einzelgespräche zu allen persönlichen und familiären Themen
  • Begleitung bei Tod und Trauer
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Liebeskummer, familiären Problemen, selbstverletzendem Verhalten, Mobbing, (sexuelle) Gewalterfahrungen, Ängsten und Coming-Out (homosexuell, transsexuell, intersexuell)
  • Krisenintervention bei Suizidgedanken

Für Lehrkräfte

  • Kollegiale Beratung
  • Hilfe und Unterstützung bei der Begleitung von Schüler*innen und Erziehungsberechtigten in Krisen

Für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Beratungsgespräche bei Bedarf
  • Hausbesuche

Regelmäßige Angebote

  • Gespräche „zwischen Tür und Angel”
  • Sprechstunde für Schüler*innen mit Terminvereinbarung
  • Schulgottesdienste und Andachten zu besonderen Anlässen
  • Krisenintervention

Was Schulseelsorge nicht leistet

  • Therapie
  • Beratung bei Unterrichtsstörungen
  • Beschwerdestelle für Konflikte am Arbeitsplatz
  • Berufsberatung
  • Schullaufbahnberatung
  • Einfache Streitschlichtung
  • (Reha-)Beratung bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Vertraulichkeit von Gesprächen

Alle Gespräche werden vertraulich geführt und unterliegen einer Schweigepflicht. Diese endet bei Selbst- und Fremdgefährdung der ratsuchenden Person sowie bei Verstoß gegen das Strafgesetz oder der Verletzung der Dienstpflicht.